Verkaufs-und Lieferbedingungen der THESEO Deutschland GmbH
§ 1 Anwendungsbereich und Vertragsschluss
1. Diese Verkaufs-und Lieferungsbedingungen (die „Bedingungen“) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen uns und dem Käufer. Abweichenden Geschäftsbedingungen und Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von unseren Verkaufs-und Lieferungsbedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird, sofern sie nur dem Käufer bei einem vorherigen Geschäft zugegangen sind.
2. Alle Angebote und Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche oder durch vertretungsberechtigte Personen gegebene Bestätigung oder durch Lieferung im Rahmen dieser Bedingungen verbindlich. Mündliche Nebenabreden und Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Preise
Soweit nicht anders angegeben oder als Festpreis vereinbart, sind wir an die aufgrund unseres Angebots vereinbarten Preise vier Wochen ab Datum der Auftragsbestätigung gebunden. Bei Lieferungen, die nach diesem Zeitraum auszuführen sind, sind wir zu entsprechenden Preiserhöhungen berechtigt, wenn sich die Kosten für Rohmaterial, Energie, Löhne, Gehälter, Frachten, Zölle, Abgaben usw. erhöht haben, die die Herstellung der Lieferungen verteuern. Eine Preiserhöhung ist dem Käufer vorher mitzuteilen; er kann innerhalb von sieben Kalendertagen nach Empfang der Mitteilung der Preiserhöhung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs haben wir die Wahl zwischen Rücktritt vom Vertrag oder der Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Preis. Wir müssen dem Käufer unsere Entscheidung unverzüglich bekanntgeben. Erklären wir den Rücktritt vom Vertrag, sind weitere Ansprüche des Käufers ausgeschlossen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung.
§ 3 Lieferung
1. Die Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten. Liefertermine oder -fristen, die nur schriftlich vereinbart werden können, stehen unter diesem Vorbehalt.
2. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW Wietmarschen, auch wenn wir frachtfrei liefern.
3. Mangels abweichender Vereinbarungen sind vorgesehene Lieferfristen unverbindlich. Liegt keine besondere Vereinbarung vor, so erfolgt die Lieferung in etwa gleichen Monatsraten; für die Lieferung größerer Mengen ist eine vorherige Vereinbarung erforderlich, auch wenn Abnahme nach Bedarf innerhalb einer festgesetzten Zeit vereinbart wurde.
4. Falls wir in Verzug geraten, hat der Käufer uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurde.
5. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen der Vorlieferanten, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt, hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung und sonstige Ereignisse, die zur Ver-/Behinderung oder wesentlichen Erschwerung der Lieferung führen, berechtigen uns zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit einschließlich einer erforderlichen Anlaufzeit oder zum Rücktritt vom Vertrag. Gleiches gilt für die entsprechenden Ereignisse im Bereich unserer Vorlieferanten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern; er kann im Fall der Nichterklärung selbst vom Vertrag zurücktreten.
§ 4 Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, muss der Rechnungsbetrag spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto bei uns eingegangen sein; maßgebend ist das Datum der Wertstellung auf unserem Konto. Danach tritt Verzug ein, so dass wir gesetzliche Verzugszinsen (8 Prozentpunkte über Basiszinssatz) und einen weitergehenden Verzugsschaden geltend machen können.
2. Der Käufer kann uns auch ein SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Frist für die Vorankündigung (PreNotification) beträgt 5 Tage. Die sich auf Grund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift ergebenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers, sofern die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht von uns verursacht wurde.
3. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. In diesem Fall oder wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen, können wir für noch ausstehende Lieferungen Barzahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Forderungen aus erfolgten Lieferungen werden sofort fällig. Erfüllt der Käufer nach Mahnung innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist die fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht oder bestehen aus sonstigen Umständen Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, so sind wir berechtigt, von allen bestehenden Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weiter können wir in diesen Fällen die sofortige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware verlangen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden uns die hier geregelten Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund einschließlich, aber ohne hierauf beschränkt zu sein, Forderungen aus einem Einziehungsauftrag über Forderungen aus dem Weiterverkauf, Versicherung, unerlaubte Handlung) hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt im Voraus und ohne daß es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf, sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für Rechnung und im Namen des Käufers einzuziehen. Zur Sicherstellung dieser Vorausabtretung hat der Käufer den Weiterverkauf unserer Ware getrennt von anderer Ware zu berechnen. Bei Weiterverkauf hat sich der Käufer das ihm zustehende bedingte Eigentum an der Vorbehaltsware gegenüber seinen Abnehmern so lange vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis vollständig gezahlt haben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.